Bilanzgruppenverantwortlicher (BGV)

Für die Tätigkeit als Bilanzgrupppenverantwortlicher im Marktgebiet registriert sich der Antragsteller in einem ersten Schritt beim MVGM, AGGM Austrian Gas Grid Management AG.

Die AGGM fordert unter anderem folgende Informationen im Zuge der Online-Registrierung an:

  • AT-Nummer (Wird von AGCS vergeben. Dazu bitte ein Mail an office@agcs.at schreiben, in dem der exakte Firmenwortlaut und die UID-Nummer des Unternehmens genannt sind.)
  • Firmenbuchauszug (Ausstellungsdatum nicht älter als 3 Monate; bei Unternehmen mit Firmensitz außerhalb Österreichs notariell beglaubigt und gegebenenfalls in deutscher oder englischer Übersetzung)
  • Betriebsstättenmeldung (gegebenenfalls Nachweis der umsatzsteuerlichen Erfassung in Österreich) - Für weiterführende Informationen klicken Sie hier.
  • Angabe des prognostizierten Jahresenergieumsatzes
  • Benutzerangaben für das Onlineportal der AGCS
  • Geschäftsberichte der vorangegangenen zwei Geschäftsjahre

Sobald die Online-Registrierung am AGGM-Portal abgeschlossen ist, erhaltet die AGCS alle benötigten Informationen von der AGGM. AGCS meldet sich darauf zeitnah beim Marktteilnehmer und teilt weitere Details zu den nächsten Schritten mit:

  • SEPA-Firmenlastschrift-Mandat
  • Sicherheitenhinterlegung

Weitere Informationen zur Sicherheitenhinterlegung:

Die beigelegten Geschäftsberichte sowie der Auszug aus dem Firmenbuch werden an die Oesterreichische Kontrollbank AG übermittelt, die die Bonitätsprüfung durchführt und das Risikomanagement abwickelt. AGCS informiert den Antragsteller über die Höhe der zu hinterlegenden Sicherheiten in einem gesonderten postalischen Schreiben.

Zur Sicherheitenhinterlegung stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Bankgarantie
  • Verpfändetes Geldkautionskonto
  • Verpfändete Wertpapierkonto
  • Verpfändetes Speicherkonto

Verpflichtung zur täglichen Ausgeglichenheit:

Die geforderten Dokumente finden Sie unter dem Menüpunkt Musterdokumente. Bitte beachten Sie, dass AGCS auf Grund des Gleichbehandlungsgrundsatzes keine Dokumente zur Sicherheitenhinterlegung mit abweichendem Wortlaut akzeptiert.

Nach gültiger Sicherheitenhinterlegung, der Erbringung des SEPA Mandats und des Registrierungsformulars mit firmenmäßiger Zeichnung erteilt AGCS die Freigabe zur Vertragsversendung an den MVGM. AGGM unterzeichnet den BGV Vertrag in Namen und auf Rechnung der AGCS.

Nach dem positiven Bescheid der Energie-Control Austria erfolgt die Freischaltung als Bilanzgruppenverantwortlicher im Marktgebiet zeitgleich mit der Aktivierung beim MVGM.

Für die Versorgung von Endkunden muss der Bilangruppenverantwortliche neben der Registrierung als BGV auch die Registrierung bzw. Zuordnung eines Versorgers beim MVGM beantragen.