Daten & Preise

Veröffentlichung des Umlagekontos

Zur Deckung des zu erwartenden Fehlbetrags aus dem Einsatz und der Verrechnung von Ausgleichsenergie wird eine Umlage erhoben. Erlöse und Kosten, die in diesem Zusammenhang anfallen, werden auf einem Umlagekonto erfasst. Veröffentlicht werden die Monatssalden jeweils im Zuge des Clearings.

Der Saldo des Umlagekontos ermittelt sich als Differenz aus Aufwendungen und Erlösen aus der Clearingabrechnung und den untermonatig anfallenden Kosten/Erlösen aus der Abwicklung der physikalischen Ausgleichsenergie. Weiters werden Sonderkosten- und erlöse aus der finanziellen Abwicklung erfasst.

Berechnungsgrundlage Bilanzierungsumlage

Bis 30.09.2022:

Sollte sich aus der Ausgleichsenergieverrechnung des BKO eine Unter- oder Überdeckungdeckung ergeben, so wird diese gemäß GMMO-VO 2012 § 32 (6) unter Berücksichtigung einer Entwicklungsprognose mittels einer verbrauchsabhängigen Umlage auf die Mengen der Netzbenutzer gemäß § 18 (5) und (7) [Tagesbilanzierung] an die BGVs weiterverrechnet. Die Umlage wird vom BKO für die folgenden drei Monate festgesetzt.

Ab 01.10.2022:

Durch die Bilanzierungsumlage gemäß GMMO-VO 2020 § 24 Abs. 2 Z 3 wird je Marktgebiet sichergestellt, dass der Bilanzierungsstelle durch die Abwicklung des Clearings gemäß § 24 Abs. 2, 3 und 6, die Netzbilanzierung gemäß § 26, sowie den Einsatz und die Vorhaltung von physikalischer Ausgleichsenergie gemäß § 28 keine Gewinne oder Verluste entstehen.

Gemäß GMMO-VO 2020 § 24 Abs. 3 ist eine Differenzierung der Höhe der Umlage für allokierte Ausspeisungen an Endverbraucher der Bilanzgruppe gemäß § 21 Abs. 1 Z 6 und für die Summe sämtlicher Allokationskomponenten der Bilanzgruppe gemäß § 21 Abs. 1 Z 1, soweit sie sich auf Ausspeisungen beziehen, zulässig.

Die Bilanzierungsumlagen für die Periode 01.10.2024 bis 31.12.2024 betragen

  • 0,000 cent/kWh für Allokationen gemäß § 21 Abs. 1 Z 6 der GMMO-VO 2020
  • 0,000 cent/kWh für Allokationen gemäß § 21 Abs. 1 Z 1 der GMMO-VO 2020

Die Bilanzierungsumlagen für die Periode 01.07.2024 bis 30.09.2024 betragen

  • 0,000 cent/kWh für Allokationen gemäß § 21 Abs. 1 Z 6 der GMMO-VO 2020
  • 0,000 cent/kWh für Allokationen gemäß § 21 Abs. 1 Z 1 der GMMO-VO 2020

Die Bilanzierungsumlagen für die Periode 01.04.2024 bis 30.06.2024 betragen

  • 0,000 cent/kWh für Allokationen gemäß § 21 Abs. 1 Z 6 der GMMO-VO 2020
  • 0,000 cent/kWh für Allokationen gemäß § 21 Abs. 1 Z 1 der GMMO-VO 2020

Die Bilanzierungsumlagen für die Periode 01.01.2024 bis 31.03.2024 betragen

  • 0,000 cent/kWh für Allokationen gemäß § 21 Abs. 1 Z 6 der GMMO-VO 2020
  • 0,000 cent/kWh für Allokationen gemäß § 21 Abs. 1 Z 1 der GMMO-VO 2020

Die Bilanzierungsumlagen für die Periode 01.10.2023 bis 31.12.2023 betragen

  • 0,000 cent/kWh für Allokationen gemäß § 21 Abs. 1 Z 6 der GMMO-VO 2020
  • 0,000 cent/kWh für Allokationen gemäß § 21 Abs. 1 Z 1 der GMMO-VO 2020

Die Bilanzierungsumlagen für die Periode 01.07.2023 bis 30.09.2023 betragen

  • 0,000 cent/kWh für Allokationen gemäß § 21 Abs. 1 Z 6 der GMMO-VO 2020.
  • 0,000 cent/kWh für Allokationen gemäß § 21 Abs. 1 Z 1 der GMMO-VO 2020

Die Bilanzierungsumlagen für die Periode 01.04.2023 bis 30.06.2023 betragen

  • 0,000 cent/kWh für Allokationen gemäß § 21 Abs. 1 Z 6 der GMMO-VO 2020.
  • 0,000 cent/kWh für Allokationen gemäß § 21 Abs. 1 Z 1 der GMMO-VO 2020.

Die Bilanzierungsumlagen für die Periode 01.01.2023 bis 31.03.2023 betragen

  • 0,000 cent/kWh für Allokationen gemäß § 21 Abs. 1 Z 6 der GMMO-VO 2020.
  • 0,000 cent/kWh für Allokationen gemäß § 21 Abs. 1 Z 1 der GMMO-VO 2020.

Die Bilanzierungsumlagen für die Periode 01.10.2022 bis 31.12.2022 betragen

  • 0,600 cent/kWh für Allokationen gemäß § 21 Abs. 1 Z 6 der GMMO-VO 2020.
  • 0,000 cent/kWh für Allokationen gemäß § 21 Abs. 1 Z 1 der GMMO-VO 2020.

 

Die Regelenergieumlage für die Periode 01.07.2022 bis 30.09.2022 beträgt

  • -0,020 cent/kWh für den umlagepflichtigen Verbrauchsumsatz im Verteilergebiet.

Die Regelenergieumlage für die Periode 01.04.2022 bis 30.06.2022 beträgt

  • -0,020 cent/kWh für den umlagepflichtigen Verbrauchsumsatz im Verteilergebiet.

Die Regelenergieumlage für die Periode 01.01.2022 bis 31.03.2022 beträgt

  • -0,020 cent/kWh für den umlagepflichtigen Verbrauchsumsatz im Verteilergebiet.

Die Regelenergieumlage für die Periode 01.10.2021 bis 31.12.2021 beträgt

  • 0,000 cent/kWh für den umlagepflichtigen Verbrauchsumsatz im Verteilergebiet.

Die Regelenergieumlage für die Periode 01.07.2021 bis 30.09.2021 beträgt

  • 0,000 cent/kWh für den umlagepflichtigen Verbrauchsumsatz im Verteilergebiet.

Die Regelenergieumlage für die Periode 01.04.2021 bis 30.06.2021 beträgt

  • 0,000 cent/kWh für den umlagepflichtigen Verbrauchsumsatz im Verteilergebiet.

Die Regelenergieumlage für die Periode 01.01.2021 bis 31.03.2021 beträgt

  • 0,000 cent/kWh für den umlagepflichtigen Verbrauchsumsatz im Verteilergebiet.

Die Regelenergieumlage für die Periode 01.10.2020 bis 31.12.2020 beträgt

  • 0,000 cent/kWh für den umlagepflichtigen Verbrauchsumsatz im Verteilergebiet.

Die Regelenergieumlage für die Periode 01.07.2020 bis 30.09.2020 beträgt

  • 0,000 cent/kWh für den umlagepflichtigen Verbrauchsumsatz im Verteilergebiet.

Die Regelenergieumlage für die Periode 01.04.2020 bis 30.06.2020 beträgt

  • 0,000 cent/kWh für den umlagepflichtigen Verbrauchsumsatz im Verteilergebiet.

Die Regelenergieumlage für die Periode 01.01.2020 bis 31.03.2020 beträgt

  • 0,000 cent/kWh für den umlagepflichtigen Verbrauchsumsatz im Verteilergebiet.

Die Regelenergieumlage für die Periode 01.10.2019 bis 31.12.2019 beträgt

  • 0,000 cent/kWh für den umlagepflichtigen Verbrauchsumsatz im Verteilergebiet.

Die Regelenergieumlage für die Periode 01.07.2019 bis 30.09.2019 beträgt

  • 0,000 cent/kWh für den umlagepflichtigen Verbrauchsumsatz im Verteilergebiet.

Die Regelenergieumlage für die Periode 01.04.2019 bis 30.06.2019 beträgt

  • 0,000 cent/kWh für den umlagepflichtigen Verbrauchsumsatz im Verteilergebiet.

Die Regelenergieumlage für die Periode 01.01.2019 bis 31.03.2019 beträgt

  • 0,000 cent/kWh für den umlagepflichtigen Verbrauchsumsatz im Verteilergebiet.

Die Regelenergieumlage für die Periode 01.10.2018 bis 31.12.2018 beträgt

  • 0,000 cent/kWh für den umlagepflichtigen Verbrauchsumsatz im Verteilergebiet.

Die Regelenergieumlage für die Periode 01.07.2018 bis 30.09.2018 beträgt

  • 0,000 cent/kWh für den umlagepflichtigen Verbrauchsumsatz im Verteilergebiet.

Die Regelenergieumlage für die Periode 01.04.2018 bis 30.06.2018 beträgt

  • 0,000 cent/kWh für den umlagepflichtigen Verbrauchsumsatz im Verteilergebiet.

Die Regelenergieumlage für die Periode 01.01.2018 bis 31.03.2018 beträgt

  • 0,000 cent/kWh für den umlagepflichtigen Verbrauchsumsatz im Verteilergebiet.

Die Regelenergieumlage für die Periode 01.10.2017 bis 31.12.2017 beträgt

  • 0,000 cent/kWh für den umlagepflichtigen Verbrauchsumsatz im Verteilergebiet.

Die Regelenergieumlage für die Periode 01.07.2017 bis 30.09.2017 beträgt

  • 0,000 cent/kWh für den umlagepflichtigen Verbrauchsumsatz im Verteilergebiet.

Die Regelenergieumlage für die Periode 01.04.2017 bis 30.06.2017 beträgt

  • 0,000 cent/kWh für den umlagepflichtigen Verbrauchsumsatz im Verteilergebiet.

Die Regelenergieumlage für die Periode 01.01.2017 bis 31.03.2017 beträgt

  • 0,000 cent/kWh für den umlagepflichtigen Verbrauchsumsatz im Verteilergebiet.

Die Regelenergieumlage für die Periode 01.10.2016 bis 31.12.2016 beträgt

  • 0,000 cent/kWh für den umlagepflichtigen Verbrauchsumsatz im Verteilergebiet.

Die Regelenergieumlage für die Periode 01.07.2016 bis 30.09.2016 beträgt

  • 0,000 cent/kWh für den umlagepflichtigen Verbrauchsumsatz im Verteilergebiet.

Die Regelenergieumlage für die Periode 01.04.2016 bis 30.06.2016 beträgt

  • 0,000 cent/kWh für den umlagepflichtigen Verbrauchsumsatz im Verteilergebiet.

Die Regelenergieumlage für die Periode 01.01.2016 bis 31.03.2016 beträgt

  • 0,000 cent/kWh für den umlagepflichtigen Verbrauchsumsatz im Verteilergebiet.

Die Regelenergieumlage für die Periode 01.10.2015 bis 31.12.2015 beträgt

  • 0,000 cent/kWh für den umlagepflichtigen Verbrauchsumsatz im Verteilergebiet.

Die Regelenergieumlage für die Periode 01.07.2015 bis 30.09.2015 beträgt

  • 0,000 cent/kWh für den umlagepflichtigen Verbrauchsumsatz im Verteilergebiet.

Die Regelenergieumlage für die Periode 01.04.2015 bis 30.06.2015 beträgt

  • 0,000 cent/kWh für den umlagepflichtigen Verbrauchsumsatz im Verteilergebiet.

Die Regelenergieumlage für die Periode 01.01.2015 bis 31.03.2015 beträgt

  • 0,000 cent/kWh für den umlagepflichtigen Verbrauchsumsatz im Verteilergebiet.

Die Regelenergieumlage für die Periode 01.10.2014 bis 31.12.2014 beträgt

  • 0,000 cent/kWh für den umlagepflichtigen Verbrauchsumsatz im Verteilergebiet.

Die Regelenergieumlage für die Periode 01.07.2014 bis 30.09.2014 beträgt

  • 0,000 cent/kWh für den umlagepflichtigen Verbrauchsumsatz im Verteilergebiet.

Die Regelenergieumlage für die Periode 01.04.2014 bis 30.06.2014 beträgt

  • 0,000 cent/kWh für den umlagepflichtigen Verbrauchsumsatz im Verteilergebiet.

Die Regelenergieumlage für die Periode 01.01.2014 bis 31.03.2014 beträgt

  • 0,000 cent/kWh für den umlagepflichtigen Verbrauchsumsatz im Verteilergebiet.

Die Regelenergieumlage für die Periode 01.10.2013 bis 31.12.2013 beträgt

  • 0,029 cent/kWh für den umlagepflichtigen Verbrauchsumsatz im Verteilergebiet.

Die Regelenergieumlage für die Periode 01.04.2013 bis 30.09.2013 beträgt

  • 0,000 cent/kWh für den umlagepflichtigen Verbrauchsumsatz im Verteilergebiet.