Risikomanagement
Das Risikomanagement dient der Vermeidung von finanziellen Schäden bei Zahlungsausfällen von registrierten Marktteilnehmern. Sämtliche Bilanzgruppenverantwortliche haben daher auf Basis ihrer Gesamtumsätze variable Sicherheiten und Basissicherheiten zu hinterlegen, wobei erstere zur Abdeckung von Zahlungsausfällen des jeweiligen BGV herangezogen werden; ihre Höhe hängt u. a. vom Ergebnis der durch die OeKB durchgeführten Bonitätsprüfung zur Beurteilung der Finanzsituation (zuerst im Registrierungsverfahren und danach auf jährlicher Basis) ab.
Basissicherheiten dienen ebenfalls der Deckung dieser Zahlungsausfälle, darüber hinaus dienen sie jedoch im Rahmen einer Solidarhaftung auch als kollektive Sicherstellungen für Zahlungsausfälle, die durch die variablen Sicherheiten des einzelnen Marktteilnehmers nicht gedeckt sind.
Mit diesem doppelten Sicherheitenkonzept sollen möglichst alle Risiken in Zusammenhang mit auftretenden Zahlungsausfällen einzelner Marktteilnehmer abgedeckt werden.