Konsultationsprozesse
Konsultationsprozess - AB-BS Anhang Risikomanagement
Konsultationsdokument | Frist bis | Status | Anmerkungen | Ergebnis |
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Anhang AB-BS - Risikomanagement | 17.03.2023 | Final |
Mit den Änderungen wird in der Berechnung der Sicherheiten gemäß Punkt 2.2 die Rechnungen der Umlage aus dem Rechnungssaldo ausgeschlossen.
Bitte senden Sie allfällige Stellungnahmen an office@agcs.at
With these changes the calculation of the collaterals according to 2.2 will be changed. The invoices for the neutrality charge will be excluded from the net invoices.
Please send your comments to office@agcs.at
Konsultationsprozess - AB-BS (Neues Bilanzierungsmodell 01.10.2022)
Konsultationsdokument | Frist bis | Status | Anmerkungen | Ergebnis |
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AB-BS | 25.07.2022 | Final | ||
Anhang AB-BS - Abrechnung und Rechnungslegung | 25.07.2022 | Final | ||
Anhang AB-BS - Ausgleichsenergie-bewirtschaftung | 25.07.2022 | Final | ||
Anhang AB-BS - Bonitätsprüfung | 25.07.2022 | Final | ||
Anhang AB-BS - Risikomanagement | 25.07.2022 | Final |
Public Consultation - AB-BS (New balancing model 01.10.2022)
Consultation Document | Deadline till | Status | Notes | Result |
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T&C BO | 25.07.2022 | Final | English | |
Annex Settlement of Accounts, Billing T&C BO | 25.07.2022 | Final | English | |
Annex Imbalance Energy Management in the Market Area East T&C BO | 25.07.2022 | Final | English | |
Annex Credit Assessment T&C BO | 25.07.2022 | Final | English | |
Annex Risk Management and Collateral T&C BO | 25.07.2022 | Final | English |
Die Konsultationsfrist endete am 25.07.2022.
Wir danken für Ihre Unterstützung und Ihr Feedback im Rahmen dieses Konsultationsverfahrens.
Erläuterung zur Konsultation:
AGCS ist Verrechnungsstelle für Transaktionen und Preisbildung für die Ausgleichsenergie für das Marktgebiet Ost gemäß dem „Bundesgesetz, mit dem Neuregelungen auf dem Gebiet der Erdgaswirtschaft erlassen werden“ (BGBl 2011 I/107 Art 1 idgF; Gaswirtschaftsgesetz 2011 – GWG 2011, im Folgenden "GWG"). Gemäß § 85 GWG ist der Betreiber einer Verrechnungsstelle zugleich Bilanzgruppenkoordinator (“BKO“). Die gesetzlichen Aufgaben einer Verrechnungsstelle sind insbesondere in § 87 GWG festgelegt.
Die Gas-Marktmodell-Verordnung 2020 (BGBl II Nr. 425/2019 idgF; GMMO-VO 2020, im Folgenden GMMO-VO) definiert die Rahmenbedingungen für das Bilanzierungssystem und legt für den Bilanzgruppenkoordinator bzw. die Bilanzierungsstelle Folgendes fest:
§ 2 Abs. 2 Z 2 GMMO-VO:
„Bilanzierungsstelle“ ist jenes Unternehmen, welches gemäß § 170a GWG 2011 in Verbindung mit § 85 GWG 2011 als Bilanzgruppenkoordinator eines jeweiligen Marktgebiets rechtskräftig ernannt wurde und die Bilanzierungsaufgaben des Bilanzgruppenkoordinators gemäß § 87 GWG 2011 sowie die integrierte Marktgebietsbilanzierung in den Marktgebieten Ost, Tirol bzw. Vorarlberg durchführt bzw., bis zu dem Zeitpunkt der rechtskräftigen Ernennung, der bestehende Konzessionsinhaber;“
Damit ist die AGCS auch im neuem Bilanzierungsmodell gültig ab 1.10.2022 Bilanzgruppenkoordinator bzw. Bilanzierungsstelle (in der Folge BS).
Wie in den Workshops zum neuen Bilanzierungsmodell definiert, ist ein wesentliches Element zur Weiterentwicklung des Bilanzierungsmodells, dass eine zentrale „Bilanzierungsstelle“ alle Bilanzierungsaufgaben wahrnimmt, welche aktuell durch den Bilanzgruppenkoordinator (BKO) bzw. den Marktgebietsmanager abgewickelt/organisiert werden. Entsprechend GWG führt die BS die Bilanzgruppen. Die Allokationskomponenten (Datenpunkte, Zeitreihen), welche auf den Soll/Haben Seiten einer Bilanzgruppe eingehen, bilden die Grundlage der Ausgleichsenergie-bzw. Mengensaldenermittlung und Ausgleichsenergieverrechnung. Die BS stellt dafür ein System zum Bilanzgruppenmanagement bereit. Dort werden von der BS die Bilanzgruppen und deren Allokationskomponenten für die Marktteilnehmer eingerichtet und verwaltet. Dieses Bilanzgruppensystem übernimmt über Schnittstellen die Daten der Systemoperatoren direkt, womit die sogenannte dezentrale Variante nach der GMMO-VO von der BS umgesetzt wird. Marktteilnehmer haben über das Clearingsystem der BS jederzeit Einsicht auf deren Allokationsdaten und Mengensalden, die die Grundlage der Ausgleichsenergieverrechnung der BS bilden. Ausgleichsenergiemengen werden von der BS prioritär über die Gasbörse aufgebracht, in Sonderfällen über Merit-Oder-List, FLEX-MOL bzw. Market Maker Ausschreibungen.
Die für das zweite Clearing für den Zeitraum bis zum 1.10.2022 erforderliche Abwicklung erfolgt durch AGCS nach dem bis zu diesem Zeitpunkt gültigen Bilanzierungsmodell. Diese werden im Jahr 2024 abgeschlossen sein.
Presentation Information Session Registration 14. / 21.07.2022