Clearinggebühren

Das Clearingentgelt ist das von der E-Control Austria festgesetzte Entgelt, das von den Bilanzgruppenverantwortlichen an AGCS zu entrichten ist.1

Jeder Bilanzgruppenverantwortliche hat je nach der Höhe und der Art des Energieumsatzes in seinen Bilanzgruppen jedes Monat ein Clearingentgelt an AGCS zu entrichten; der aktuelle Entgeltsatz beträgt:

  • EUR 0,0349 pro MWh für jeden entgeltpflichtigen Verbrauchsumsatz2 im Marktgebiet.
  • EUR 0,0056 pro MWh für jeden entgeltpflichtigen Handelsumsatz3 im Marktgebiet.

1ACHTUNG: Die aktuellen Clearingentgeltsätze ergeben sich aus der aktuellen Novelle der Clearingentgelt-Verordnung, die mit 01.10.2023 in Kraft getreten ist.

2Der „entgeltpflichtige Verbrauchsumsatz“ entspricht der Summe der Verbrauchszählwerte auf der Sollseite einer Bilanzgruppe.

3Der „entgeltpflichtige Handelsumsatz“ errechnet sich aus dem Gesamtenergieumsatz abzüglich dem entgeltpflichtigen Verbrauchsumsatz einer Bilanzgruppe.