Demand Side Response (Flexibilitäts-MOL)
Ein Bilanzgruppenmitglied, das den Registrierungsprozess für Ausgleichsenergieanbieter an der Merit Order List gemäß den Anforderungen in den Allgemeinen Bedingungen der Bilanzierungsstelle erfolgreich abgeschlossen hat, kann mit Zustimmung des Bilanzgruppenverantwortlichen gemäß § 19 Abs. 3 Ausgleichsenergie gemäß § 28 Abs. 2 Z 2 und 3 anbieten. Sofern dem keine schwerwiegenden Gründe entgegenstehen, hat der Bilanzgruppenverantwortliche diese Zustimmung zu erteilen.
Endverbraucher mit einer vertraglich vereinbarten Höchstleistung von mehr als 10.000 kWh/h haben sich an der Merit Order List gemäß § 28 Abs. 2 Z 3 bei der Bilanzierungsstelle zu registrieren. Der jeweilige Bilanzgruppenverantwortliche hat mit diesen Bilanzgruppenmitgliedern eine Vereinbarung für die Teilnahme und Abwicklung an der Merit Order List zu treffen. Mittelbare Bilanzgruppenmitglieder können sich dazu auch ihres Versorgers bedienen.
Im Rahmen des Registrierungsprozesses muss das Bilanzgruppenmitglied nachweisen, dass es über geeignete Flexibilisierungspotentiale wie einsetzbare Speichermengen, Gasmengen an Ein- oder Ausspeisepunkten des Marktgebietes oder Endverbraucher mit einer vertraglich vereinbarten Leistung von mehr als 10.000 kWh/h verfügt, an deren Zählpunkt online gemessen wird und eine online Datenübermittlung an den MVGM erfolgt. Der Ausgleichsenergieanbieter hat der Bilanzierungsstelle mitzuteilen, an welchen Punkten er Ausgleichsenergie anbieten wird.
Das Anbieten von Ausgleichsenergie gemäß Abs. 1 ist nach der Einrichtung des Anbieters bei der Bilanzierungsstelle und der Einrichtung des Ausgleichsenergieangebotspunktes beim MVGM möglich.
Die Angebote für Verbrauchsreduktionen werden von berechtigten Anbietern auf einer sogenannten FLEX-MOL abgegeben.
In die FLEX-MOL können Angebote von zusammenhängenden Stundenprodukten je Ausgleichsenergieanbieter mit einer vom Ausgleichsenergieanbieter zu wählenden Vorlaufzeit und einer Mindestgröße von einer MWh/h eingebracht werden.
Der MVGM hat das Recht, aus dem Angebot zumindest eine MWh/h und in Schritten von einer MWh/h bis zum vollen angebotenen Leistungsumfang abzurufen. Das Recht des MVGM, Angebote in Schritten bis zum vollen Leistungsumfang abzurufen, kann vom Ausgleichsenergieanbieter ausgeschlossen werden.
Im Rahmen eines Registrierungsprozesses bei der BS registriert der Ausgleichsenergieanbieter Zählpunkte (einzeln oder im Pool), um über diese Zählpunkte Verbrauchsreduktion für die Angebotsabgabe anzubieten.
Voraussetzung für die Registrierung von Zählpunkten ist die Registrierung als Anbieter von physikalischer Ausgleichsenergie bei der BS.
Die Zählpunkte deren Verbrauchsreduktionsleistungen angeboten werden, unterliegen einem Präqualifikationsprozess seitens des MVGM.
Mehrere Zählpunkte können in Form eines Pools registriert werden. Für den Pool wird ein eigener virtueller Zählpunkt registriert, für den Angebote abgegeben werden können.